Diese Fahrzeuge sind von der Abgaswertung befreit:
- • Personen- Lieferwagen mit Benzin- und Gasmotoren, wenn sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 72 "Emissionscode" den Vermerk B03, B04 oder höher haben.
- • Personen- und Lieferwagen mit Dieselmotoren, wenn sie im Fahrzeugausweis unter Punkt 72 "Emissionscode" den Vermerk B04, B5a, B5b oder höher haben.
Wann muss eine Abgaswartung ausgeführt werden?
• Alle zwei Jahre: Für Fahrzeuge mit älteren, nicht anerkannten OBD-Systemen• Alle zwei Jahre: Für Fahrzeuge mit Katalysator oder Fahrzeuge mit Dieselmotoren ohne OBD.
• Jedes Jahr: Für Benzinfahrzeuge ohne Katalysator
Preis
CHF60.00
Abgaswartung